Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hagen Streckenbach Catering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 53859
EUID
DEF1103R.HRB53859
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 4227/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagen Streckenbach Catering GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch Beschluss des Gerichts erfolgt ist. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Dieser Termin umfasst die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung über den Vergütungsantrag. Den Beteiligten wurde eine Frist bis einschließlich 26.02.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Regelvergütung wird gemäß § 2 InsVV basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 85.688,66 Euro berechnet. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Verfahren ist im Stadium der Vorbereitung auf die Einstellung bzw. des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung
09.01.2026
36h IN 4227/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hagen Streckenbach Catering GmbH, Mecklenburgische Straße 32, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Christina Marianne Hagen und Axel Streckenbach
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 53859
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf ein...
36h IN 4227/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hagen Streckenbach Catering GmbH, Mecklenburgische Straße 32, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Christina Marianne Hagen und Axel Streckenbach
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 53859
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 85.688,66 Euro, zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2026
Originalbekanntmachung
10.04.2026
36h IN 4227/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hagen Streckenbach Catering GmbH, Mecklenburgische Straße 32, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Christina Marianne Hagen und Axel Streckenbach
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 53859
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G...
36h IN 4227/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hagen Streckenbach Catering GmbH, Mecklenburgische Straße 32, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Christina Marianne Hagen und Axel Streckenbach
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 53859
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
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