Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 149101

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Hausverwaltung Renger GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 149101
EUID
DEF1103R.HRB149101

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3616 IN 1073/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Adresse
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hausverwaltung Renger GmbH ist am 14.05.2025 um 09:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 24.06.2025 um 12:05 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 30.09.2025 um 12:00 Uhr statt. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit anstehenden Gläubigerversammlungen und der Forderungsprüfung.

Originalbekanntmachung

20.05.2025

3616 IN 1073/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hausverwaltung Renger GmbH, Delbrückstraße 39, 14193 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Tina Bajric, ebenda Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149101 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 14.05.2025 um 09.50 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn Budapester Straße 35, 10787 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anb...

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