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Insolvenzprofil
HeiterBlick Straßenbahnen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 161873
EUID
DEF1103R.HRB161873
Insolvenzgericht
Gericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 661/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens ist ein Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt. Gegenüber nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; Gläubigern, dem Sachwalter und der Schuldnerin steht es frei, bis zum 13.04.2026 schriftlich zu widersprechen. Der ursprünglich für den 11.05.2026 angesetzte Verkündungstermin ist auf Antrag der Schuldnerin wegen noch erforderlicher Prüfung der Bedingungen gemäß § 249 InsO durch den Investor verlegt worden. Der neue Verkündungstermin ist auf den 13.05.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
01.07.2025
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873 B
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung sowie Vermarktung und Vertrieb von Schienenfahrzeugen sowie deren technischer Systemlösungen, deren Erhalt und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
- wurde am 01.07.2025 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist:
Herr Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Email geschäftlich: akleinschmidt@whitecase.com, Telefon geschäftlich: 069 36506998 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an di...
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873 B
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung sowie Vermarktung und Vertrieb von Schienenfahrzeugen sowie deren technischer Systemlösungen, deren Erhalt und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
- wurde am 01.07.2025 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist:
Herr Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Email geschäftlich: akleinschmidt@whitecase.com, Telefon geschäftlich: 069 36506998 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO - insbesondere einer etwaigen gesamten oder teilweisen Übertragung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin auf einen Investor
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 24.09.2025, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 24.09.2025, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
21.08.2025
Die Veröffentlichung vom 01.07.2025 wird aufgrund eines Übertragsfehlers berichtigt, so dass er wie folgt lautet:
"Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung sowie Vermarktung und Vertrieb von Schienenfahrzeugen sowie deren technischer Systemlösungen, deren Erhalt und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.07.2025 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Herr
Dr. Andreas Kleinschmidt
Bockenheimer Landstraße 20
60323 Frankfurt am Main
Telefon geschäftlich: 069 36506998 0
Email geschäftlich: akleinschmidt@whitecase.com
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustell...
Die Veröffentlichung vom 01.07.2025 wird aufgrund eines Übertragsfehlers berichtigt, so dass er wie folgt lautet:
"Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung sowie Vermarktung und Vertrieb von Schienenfahrzeugen sowie deren technischer Systemlösungen, deren Erhalt und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.07.2025 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Herr
Dr. Andreas Kleinschmidt
Bockenheimer Landstraße 20
60323 Frankfurt am Main
Telefon geschäftlich: 069 36506998 0
Email geschäftlich: akleinschmidt@whitecase.com
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 25.08.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO - insbesondere einer etwaigen gesamten oder teilweisen Übertragung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin auf einen Investor -, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Mittwoch, 24.09.2025, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Der mit Beschluss vom 07.04.2025 eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Berichtstermin im Amt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden."
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
13.03.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.04.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
- ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Mittwoch, den 15.04.2026, 14:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 101.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 021) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen d...
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
- ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Mittwoch, den 15.04.2026, 14:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 101.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 021) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.
Originalbekanntmachung
11.05.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 661/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeiterBlick Straßenbahnen GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 161873
vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Guido Kermelk, Bernd Flaskamp
- wird der Verkündungstermin gemäß § 252 InsO vom 11.05.2026 verlegt auf
Mittwoch, 13.05.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Verlegung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin wegen der noch erforderlichen Prüfung der Bedingungen gemäß § 249 InsO durch den Investor.
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