Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 198498

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Insolvenzprofil

Hello Cable GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 198498
EUID
DEF1103R.HRB198498

Insolvenzgericht

Gericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 24/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hello Cable GmbH ist eröffnet. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 27.3.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hello Cable GmbH (Registergericht: AG Charlottenburg HRB 198498 B), Meiereifeld 2 a, 14532 Kleinmachnow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Franca Schirl, Neißestraße 10, 14513 Teltow wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.3.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 18. Februar 2026...

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