Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 162149

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Insolvenzprofil

homepoint services GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 162149
EUID
DEF1103R.HRB162149

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 252/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Adresse
Lennéstraße 7, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der homepoint services GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht die Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.03.2026

3603 IN 252/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. homepoint services GmbH, Bundesallee 204 - 205, 10717 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Besir Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162149 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.03.2026 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.03.2026 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke Lennéstraße 7, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldneri...

Originalbekanntmachung

28.05.2026

3603 IN 252/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. homepoint services GmbH, Bundesallee 204 - 205, 10717 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Besir Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162149 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.05.2026 beschlossen: Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2026

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