Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HR Group Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 115787
EUID
DEF1103R.HRB115787
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 586/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Group Management GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens sowie die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite zu führen und Vergleiche zu schließen, das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 09.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und die zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
11.05.2026
3615 IN 586/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HR Group Management GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 115787
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, gegebenenfalls auch an der Schuldnerin nahestehende Personen, sowie
2. Ermächtigung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Rechtsstreite zu führen und im Rahmen der Rechtsstreite oder zu deren Vermeidung Vergleiche zu schließen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.06.2026, Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können ...
3615 IN 586/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HR Group Management GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 115787
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, gegebenenfalls auch an der Schuldnerin nahestehende Personen, sowie
2. Ermächtigung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Rechtsstreite zu führen und im Rahmen der Rechtsstreite oder zu deren Vermeidung Vergleiche zu schließen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.06.2026, Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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