Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Idagio GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 136456
EUID
DEF1103R.HRB136456
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 2799/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Erwin Stürzer
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Idagio GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 25.12.2025 aufgehoben worden. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Insolvenzgericht - am 23.12.2025.
Originalbekanntmachung
04.07.2025
3606 IN 2799/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachw...
3606 IN 2799/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 31.07.2025, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 18.09.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2025
Originalbekanntmachung
25.07.2025
3606 IN 2799/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
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Die Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 31.07.2025, 12:05 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Zustimmung zur Veräußerung der immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände
zu einem Kaufpreis von mindestens 180,000,00 €, auch an besondere Interessierte, unter
Einstellung des Geschäftsbetriebs nebst Kündigung aller Arbeitsverhältnisse zum Ende
einer zur Übertragung notwendigen Auslauf- und Übertragungsphase in Eigenverwaltung;
- hilfsweise, für den Fall, dass keine Zustimmung zu 1. erteilt wird, Zustimmung zur
Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Ganzen, auch an besonders Interessierte, unter
Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse zu einem Mindestkaufpreis von 1,0...
3606 IN 2799/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
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Die Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 31.07.2025, 12:05 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Zustimmung zur Veräußerung der immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände
zu einem Kaufpreis von mindestens 180,000,00 €, auch an besondere Interessierte, unter
Einstellung des Geschäftsbetriebs nebst Kündigung aller Arbeitsverhältnisse zum Ende
einer zur Übertragung notwendigen Auslauf- und Übertragungsphase in Eigenverwaltung;
- hilfsweise, für den Fall, dass keine Zustimmung zu 1. erteilt wird, Zustimmung zur
Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Ganzen, auch an besonders Interessierte, unter
Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse zu einem Mindestkaufpreis von 1,00 €;
- äußerst hilfsweise, für den Fall, dass keine Zustimmung zu 1. und 2. erfolgt, Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Verlustausgleich durch einen Dritten unter Vorlage eines Insolvenzplans durch die eigenverwaltende Schuldnerin, auch wenn diese die Gläubiger wirtschaftlich schlechter stellt als unter 1. und 2.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.07.2025
Originalbekanntmachung
09.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.09.2025 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 28.08.2025 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
25. September 2025, 13:00 Uhr
im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts (Zimmer 211) zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.09.2025 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 28.08.2025 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
25. September 2025, 13:00 Uhr
im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts (Zimmer 211) zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplans.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen gerichtlichen Beschluss, durch den der Insolvenzplan nach Annahme der Beteiligten bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat
2. gegen den Plan gestimmt hat
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger*innen, die Forderungen angemeldet haben, die an der Schuldnerin beteiligten Personen, der Sachwalter und die Schuldnerin bzw. ihr Verfahrensbevollmächtigter hiermit geladen.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Originalbekanntmachung
07.01.2026
3606 IN 2799/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Idagio GmbH, Treskowstraße 23, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Stürzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136456
- Schuldnerin -
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 25.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.12.2025
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