Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 165026
EUID
DEF1103R.HRB165026
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 6114/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.06.2023 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 08.07.2025. Zudem wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen bis zum 05.02.2026 anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 19.02.2026 besteht. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 04.06.2026 eingelegt werden können. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 25.271,43 Euro nebst Umsatzsteuer. Es steht ein Massebestand von 20.056,47 Euro zur Verfügung, dem Forderungen in Höhe von 8.054,90 Euro gegenüberstehen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
18.06.2025
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 17.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Wid...
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 17.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2025
Originalbekanntmachung
30.01.2026
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 05.06.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 05.02.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 19.02.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsste...
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 05.06.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 05.02.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 19.02.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2026
Originalbekanntmachung
06.05.2026
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Insolve...
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 30.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 25.271,43 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.054,90 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 20.056,47 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
06.05.2026
36i IN 6114/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEASTART Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Pittiglio
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165026
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.054,90 EUR steht ein Betrag von 20.056,47 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026
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