Antragsverfahren Berlin HRB 231406

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Insolvenzprofil

ISLAK Burger International GmbH

Verfahrensfortschritt

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Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 231406
EUID
DEF1103R.HRB231406

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 3593/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ISLAK Burger International GmbH zurückgewiesen. Die Zurückweisung erfolgte mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzureichen.

Originalbekanntmachung

16.12.2025

3606 IN 3593/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ISLAK Burger International GmbH, Beusselstraße 44 n-q,10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Abdullah Bagci Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 231406 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (ww...

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