Restschuldbefreiung erteilt Berlin HRB 84694

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Insolvenzprofil

Islamowa, Salina

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 84694
EUID
DEF1103R.HRB84694

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 7138/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ronny Weber-von der Burg
Adresse
Hähnelstraße 9, 12159 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salina Islamowa ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 28.02.2020 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Ronny Weber-von der Burg festgesetzt. Gemäß Beschluss vom 05.03.2026 ist den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben worden, bis zum 26.03.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist und möglicher Anhörung der Schuldnerin ist über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 08.04.2026 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.02.2020 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten, einschließlich solcher, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.

Originalbekanntmachung

10.07.2025

36l IN 6351/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LEMAG Handelsgesellschaft mbH, Sophie-Charlotten-Str. 15, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Zifferblatt, verstorben Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 84694 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.08.2025 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Einstellung unterbleibt, wen...

Originalbekanntmachung

24.07.2025

36l IN 6351/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LEMAG Handelsgesellschaft mbH, Sophie-Charlotten-Str. 15, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Zifferblatt, verstorben Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 84694 - Schuldnerin - | Hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 24.04.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025

Originalbekanntmachung

14.08.2025

36l IN 6351/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LEMAG Handelsgesellschaft mbH, Sophie-Charlotten-Str. 15, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Zifferblatt, verstorben Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 84694 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Mommsenstraße 11, 10629 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzst...

Originalbekanntmachung

06.03.2026

36i IN 7138/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Salina Islamowa, geboren am 20.10.1968, Oranienburger Straße 88, 13437 Berlin - Schuldnerin - | Die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Ronny Weber-von der Burg, Hähnelstraße 9, 12159 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Treuhänder wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Treuhänders vom 03.03.2026. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Treuhandschaft unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Mindestvergütung war ...

Originalbekanntmachung

06.03.2026

36i IN 7138/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Salina Islamowa, geboren am 20.10.1968, Oranienburger Straße 88, 13437 Berlin - Schuldnerin - | Beschluss: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 26.03.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Originalbekanntmachung

22.04.2026

36i IN 7138/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Salina Islamowa, geboren am 20.10.1968, Oranienburger Straße 88, 13437 Berlin - Schuldnerin - | Beschluss: 1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.02.2020 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntma...

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