Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 191497

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ITT India Tours & Travels GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 191497
EUID
DEF1103R.HRB191497

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 777/22 I-3-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Niyoma Bora

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITT India Tours & Travels GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

13.02.2026

810 IN 777/22 I-3-8 In dem Insolvenzverfahren ITT India Tours & Travels GmbH, Oeder Weg 30, 60318 Frankfurt am Main (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 191497 B), vertreten durch: Niyoma Bora, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026

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