Antragsverfahren Berlin HRB 265741

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Insolvenzprofil

J. F. Ideal Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 265741
EUID
DEF1103R.HRB265741

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3787/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der J. F. Ideal Bau GmbH, ehemals geschäftsansässig in Berlin, wurde auf Antrag der antragstellenden Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder auf sicherem Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

13.03.2026

3607 IN 3787/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. J. F. Ideal Bau GmbH, ehemals geschäftsansässig Waitzstraße 3, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer John Jake Giebel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 265741 Geschäftszweig: Baubranche | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die ...

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