Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 144185

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Insolvenzprofil

Johann Dudek Maschinen- und Metallbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 144185
EUID
DEF1103R.HRB144185

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36j IN 412/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johann Dudek Maschinen- und Metallbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 05.01.2024 vorgenommen. Die Vergütung und die Auslagen einschließlich der jeweiligen Umsatzsteuer von 19 % wurden berechnet. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale erfolgte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

09.01.2024

36j IN 412/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Johann Dudek Maschinen- und Metallbau GmbH, Darßer Bogen 13, 13088 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mark Rosemann und Jan Schäfer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 144185 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließ...

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