Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 255697

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Insolvenzprofil

K36AB GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 255697
EUID
DEF1103R.HRB255697

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 1408/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K36AB GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

3603 IN 1408/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. K36AB GmbH, Blücherstraße 15, 10961 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Müslim Isik Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255697 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.04.2026 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.04.2026 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldne...

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