Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 189568

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Insolvenzprofil

Kaffeehaus Chagall GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 189568
EUID
DEF1103R.HRB189568

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 1331/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Ion Carp

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaffeehaus Chagall GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 21.05.2025 Antrag auf Regelvergütung und Auslagen gemäß InsVV gestellt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 18.07.2025 erhoben werden. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 91.526,33 EUR steht ein Betrag von 4.691,65 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

02.06.2025

36k IN 1331/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kaffeehaus Chagall GmbH, Kollwitzstraße 2, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ion Carp Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189568 - Schuldnerin - Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 91.526,33 EUR steht ein Betrag von 4.691,65 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.05.2025

Originalbekanntmachung

02.06.2025

36k IN 1331/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kaffeehaus Chagall GmbH, Kollwitzstraße 2, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ion Carp Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189568 - Schuldnerin - hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 21.05.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 7 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.05.2025

Originalbekanntmachung

02.06.2025

36k IN 1331/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kaffeehaus Chagall GmbH, Kollwitzstraße 2, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ion Carp Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189568 - Schuldnerin - 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.07.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenb...

Originalbekanntmachung

30.07.2025

36k IN 1331/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kaffeehaus Chagall GmbH, Kollwitzstraße 2, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ion Carp Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189568 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des...

Originalbekanntmachung

16.12.2025

36k IN 1331/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kaffeehaus Chagall GmbH, Kollwitzstraße 2, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ion Carp Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189568 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn...

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