Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 42089

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Kapinsky GmbH

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 42089
EUID
DEF1103R.HRB42089

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 1623/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapinsky GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer André Kapinsky, ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Gegen die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Charlottenburg einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

28.05.2025

36k IN 1623/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kapinsky GmbH, Quitzowstraße 45, 10559 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer André Kapinsky Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 42089 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolve...

Originalbekanntmachung

28.05.2025

36k IN 1623/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kapinsky GmbH, Quitzowstraße 45, 10559 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer André Kapinsky Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 42089 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt ...

Originalbekanntmachung

25.01.2026

36k IN 1623/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kapinsky GmbH, Quitzowstraße 45, 10559 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer André Kapinsky Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 42089 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine beson...

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