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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kenkou GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Matthias Puls vertreten. Im Rahmen des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Anträge auf Regelvergütung sowie Zuschläge für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen gestellt. Einwendungen gegen diese Vergütungsanträge sowie gegen das Schlussverzeichnis und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens können schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Die Frist für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endet am 26.05.2026. Zudem wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen endete am 05.03.2026. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Das Verfahren soll im schriftlichen Verfahren nach § 211 InsO eingestellt werden. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Die Masseverbindlichkeiten werden gemäß § 209 InsO berichtigt.
Originalbekanntmachung
36k IN 3604/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kenkou GmbH, Wöhlertstraße 14, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Puls Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236263 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 19.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026
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