Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 253954

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Insolvenzprofil

KEP GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 253954
EUID
DEF1103R.HRB253954

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 89/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEP GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Maris Mekss, wird vom Amtsgericht Charlottenburg unter der Register-Nr. HRB 253954 B geführt. Im Rahmen des Verfahrens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 28.03.2024 hat der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 09.04.2024 vorgenommen. Dabei wurde eine Regelvergütung sowie ein Zuschlag von 10 % aufgrund der mangelnden Mitarbeit der Schuldner festgesetzt. Die Berechnung der Auslagenpauschale erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.04.2024

2 IN 89/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KEP GmbH, Hausotterstraße 99, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maris Mekss Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 253954 B - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gem...

Originalbekanntmachung

14.05.2025

2 IN 89/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KEP GmbH, Hausotterstraße 99, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maris Mekss Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 253954 B - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, ...

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