Antragsverfahren Berlin HRB 273923

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Insolvenzprofil

KH L.I.F.E. GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 273923
EUID
DEF1103R.HRB273923

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 2143/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der L.I.F.E. GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Heinschke, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

20.05.2026

3615 IN 2143/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. KH L.I.F.E. GmbH, Heinschke, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Heinschke Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 273923 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachu...

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