Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 175586

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Insolvenzprofil

KiHaMa GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 175586
EUID
DEF1103R.HRB175586

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 11232/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Martin Kuhl
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KiHaMa GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Kuhl bestellt. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

3618 IN 11232/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. KiHaMa GmbH, Kiosk Hackescher Markt, S-Bahnhof Hackescher Markt, Bogen 15, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selahattin Ellitas Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 175586 B - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.04.2026 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.04.2026 um 14:04 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Martin Kuhl Düsseldorfer Straße 38, 10707...

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