Schlussverteilung Berlin HRB 201615

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Insolvenzprofil

Kobo Gaststätten GmbH

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 201615
EUID
DEF1103R.HRB201615

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 2747/18
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Adresse
Kirchblick 11, 14129 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kobo Gaststätten GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski hat die Regelvergütung sowie Auslagen beantragt, die vom Gericht festgesetzt wurden. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft; gegen diese bestand eine Widerspruchsfrist bis zum 27.01.2026. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 53.986,84 EUR steht ein Massebestand von 28.339,92 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 23.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Entscheidungen erfolgten am 30.12.2025, 12.03.2026 und 06.05.2026.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

36k IN 2747/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kobo Gaststätten GmbH, Wigandstaler Straße 5, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Borgmeyer, Wigandstaler Straße 1, 13086 Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161651 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der bis 30.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als fes...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

36k IN 2747/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kobo Gaststätten GmbH, Wigandstaler Straße 5, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Borgmeyer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161651 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 53.986,84 EUR steht ein Betrag von 28.339,92 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.03.2026

Originalbekanntmachung

13.03.2026

36k IN 2747/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kobo Gaststätten GmbH, Wigandstaler Straße 5, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Borgmeyer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161651 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Der Insolvenzverwalter hat mit Ant...

Originalbekanntmachung

07.05.2026

36k IN 2747/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kobo Gaststätten GmbH, Wigandstaler Straße 5, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Borgmeyer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161651 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des I...

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