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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kochhaus GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 120411 eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung für die Deutsche Handelsbank AG als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie des Interimsgläubigerausschusses gestellt. Die Vergütung wurde gemäß § 73 InsO i. V. m. §§ 64, 65 InsO und § 17 InsVV festgesetzt, wobei die genauen Beträge nicht veröffentlicht wurden. Die Festsetzung erfolgte auf Basis von Anträgen vom 16.04.2025 für Tätigkeiten während der vorläufigen Insolvenzverwaltung und bis zum Berichtstermin am 08.07.2019. Zudem ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.01.2026 im schriftlichen Verfahren erfolgt. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 24.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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