Berichts- und Prüfungstermin Sachsen HRB 174286

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

La Boutique Lifestyle GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 174286
EUID
DEF1103R.HRB174286

Insolvenzgericht

Gericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 692/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ralf Hage
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 4400740
E-Mail
hage@dmp-solutions.de
Fax
0351 4400751

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Boutique Lifestyle GmbH ist am 01.07.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralf Hage, der bereits am 03.05.2024 bestellt wurde und über den allgemeinen Zustimmungsvorbehalt bzw. ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin wacht. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des Insolvenzverwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens und weitere Punkte ist auf den 04.09.2024 um 09:00 Uhr anberaumt. Gleichzeitig findet an diesem Tag der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen statt.

Originalbekanntmachung

03.05.2024

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 692/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der La Boutique Lifestyle GmbH, Tullaweg 9, 12277 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 174286 vertreten durch den Geschäftsführer Limin Ruan - wurde am 03.05.2024 um 09:46 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Re...

Originalbekanntmachung

21.06.2024

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 692/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der La Boutique Lifestyle GmbH, Tullaweg 9, 12277 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 174286 vertreten durch den Geschäftsführer Limin Ruan - wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Originalbekanntmachung

01.07.2024

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/557 IN 692/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Boutique Lifestyle GmbH, Tullaweg 9, 12277 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 174286 vertreten durch den Geschäftsführer Limin Ruan - wurde am 01.07.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des ...

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