Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 66181

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Insolvenzprofil

Labor Pixel Grain GmbH-Professionelle Photographie

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 66181
EUID
DEF1103R.HRB66181

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 2100/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.04.2026 über den Antrag der Labor Pixel Grain GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt. Dieser ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem die Aufgabe, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Masse die Verfahrenskosten deckt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

02.04.2026

3608 IN 2100/26 | In dem Verfahren über den Antrag Labor Pixel Grain GmbH - Professionelle Photographie, Rosenstraße 16/17, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hans Jarmatz Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 66181 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 01.04.2026 um 16:05 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin...

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