Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lala Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 119459
EUID
DEF1103R.HRB119459
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG
Adresse
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lala Berlin GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh vertreten. Im Verfahren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Zuvor war Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini als vorläufiger Sachwalter bestellt, dessen Vergütung im Juli 2024 festgesetzt wurde. Am 22.02.2024 hat die Gläubigerin 5opm GmbH & Co. KG eine Forderung angemeldet, die der Insolvenzverwalter am 05.03.2024 bestritten hat, da forderungsbegründende Unterlagen fehlten. Die Gläubigerin wurde über das Recht zur Erhebung einer Feststellungsklage nach § 179 InsO informiert. Am 29.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Regelvergütung und Auslagen. Im Juni 2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin über 35.000,00 EUR zur Abgeltung streitiger Haftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von 520.334,32 EUR sowie streitiger Darlehensansprüche in Höhe von 200.000,00 EUR das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endet am 14.07.2025.
Originalbekanntmachung
03.06.2024
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
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hat die Gläubigerin 5opm GmbH & Co. KG, Rumfordstraße 5, 80469 München am 22.02.2024 eine Forderung zur Tabelle (laufende Nr. 79) angemeldet. Die Forderung wurde im Prüfungstermin am 05.03.2024 durch den Insolvenzverwalter bestritten. Grund des Bestreitens: forderungsbegründende Unterlagen fehlen (Vertrag, Rechnungen)
Es ergeht folgender Hinweis an die Gläubigerin:
Hat der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren Ihre Forderung bestritten, so können Sie als Gläubiger, dessen Forderung bestritten wurde, Klage auf Feststellung der Forderung erheben, soweit keine gütliche Einigung möglich ist, § 179 InsO. Eine Feststellungsklage ist im ordentlichen Verfahren zu erheb...
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
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hat die Gläubigerin 5opm GmbH & Co. KG, Rumfordstraße 5, 80469 München am 22.02.2024 eine Forderung zur Tabelle (laufende Nr. 79) angemeldet. Die Forderung wurde im Prüfungstermin am 05.03.2024 durch den Insolvenzverwalter bestritten. Grund des Bestreitens: forderungsbegründende Unterlagen fehlen (Vertrag, Rechnungen)
Es ergeht folgender Hinweis an die Gläubigerin:
Hat der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren Ihre Forderung bestritten, so können Sie als Gläubiger, dessen Forderung bestritten wurde, Klage auf Feststellung der Forderung erheben, soweit keine gütliche Einigung möglich ist, § 179 InsO. Eine Feststellungsklage ist im ordentlichen Verfahren zu erheben. Ist der Rechtsweg zum ordentlichen Verfahren nicht gegeben, so ist die Feststellung beim zuständigen anderen Gericht oder bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzunehmen. Das Insolvenzgericht ist in keinem der genannten Fälle zuständig.
Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung des beglaubigten Tabellenauszugs an die Gläubigerin zur Tabelle laufende Nr. 79.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.05.2024
Originalbekanntmachung
11.06.2024
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 29.04.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 12a, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 12a Abs. 5 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2024
Originalbekanntmachung
15.07.2024
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
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Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, e...
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
|
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 29.04.2024. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Der vorläufige Sachwalter beantragt Zuschläge gemäß §§ 12a, 11, 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von insgesamt 85 %.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die von dem vorläufigen Sachwalter für die über eine regelmäßige Aufsichts- und Überwachungspflicht eines vorläufigen Sachwalters hinausgehenden Tätigkeiten beantragten Zuschläge waren bei Vornahme einer Gesamtschau zu gewähren: Der vorläufige Sachwalter beantragte einen Zuschlag für seine Bemühungen im Rahmen der Begleitung der Betriebsfortführung für die Dauer der vorläufigen Eigenverwaltung von mehr als 8 Wochen mit einer Überwachung des Zahlungsverkehrs, mit Begleitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, mit sehr umfangreicher Planung der Fortführungsaussichten und der dauerhaften Anpassung der Liquiditätsplanung. Er beantragte außerdem einen Zuschlag wegen der erheblichen Mehrarbeit für die umfangreichen Sanierungsbemühungen zur Übertragung des Geschäftsbetriebs und für den überdurchschnittlichen Aufwand der Übernahme der Kassenführung (§275 Abs. 2 InsO) als Sonderaufgabe eines vorläufigen Sachwalters. Nach eigener Prüfung wird sich der ausführlichen Begründung im Antrag vom 29.04.2024 angeschlossen. Unter Vornahme einer Gesamtbetrachtung ist ein Zuschlag von insgesamt 85 % gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 14.793,35 EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.07.2024
Originalbekanntmachung
27.06.2025
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin über 35.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von 520.334,32 EUR und ebenfalls streitigen Ansprüchen aus Darlehensgewährung in Höhe von 200.000,00 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem ...
36l IN 5209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin über 35.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von 520.334,32 EUR und ebenfalls streitigen Ansprüchen aus Darlehensgewährung in Höhe von 200.000,00 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.06.2025
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