Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LEO Express GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 186572
EUID
DEF1103R.HRB186572
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 4559/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEO Express GmbH, vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler, ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 07.08.2025 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer beantragt. Zudem wurde die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV nebst Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV sowie die Auslagen zzgl. der Kosten für übertragende Zustellungen und Umsatzsteuer beantragt. Aus der Insolvenzmasse ist eine Vergütung an von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte gezahlt worden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
01.07.2025
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH, Wönnichstraße 64, 10317 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-78, 82-84 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die nachträglich angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 73, 79-81 sind zurückgenommen worden.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werde...
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH, Wönnichstraße 64, 10317 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-78, 82-84 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die nachträglich angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 73, 79-81 sind zurückgenommen worden.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Originalbekanntmachung
08.05.2026
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH, Wönnichstraße 64, 10317 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.08.2025 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.08.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV nebst Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäf...
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH, Wönnichstraße 64, 10317 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.08.2025 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.08.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV nebst Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
29.05.2026
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH,
Wönnichstraße 64, 10317 Berlin,
vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.05.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 5.309.320,30 EUR steht ein Betrag von 1.507.192,68 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
29.05.2026
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH,
Wönnichstraße 64, 10317 Berlin,
vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.05.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu mache...
36l IN 4559/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO Express GmbH,
Wönnichstraße 64, 10317 Berlin,
vertreten durch die Gesellschafterin LEO Express Global a.s. und den Geschäftsführer Peter Köhler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186572
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.05.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
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