Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 195414

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Lift Service - Aufzugtechnik UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 195414
EUID
DEF1103R.HRB195414

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 80/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
info@rhein-rechtsanwaelte.de
Fax
06251/86867-11

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lift Service - Aufzugtechnik UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Mit Beschluss vom 28.12.2023 ist das schriftliche Prüfungsverfahren für nachträgliche Forderungsanmeldungen gemäß § 177 InsO angeordnet worden. Der schriftliche Prüfungstermin ist auf den 15.02.2024 vertagt worden. Die Widerspruchsfrist gegen die zu prüfenden Forderungen endet am 15.02.2024. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.07.2024 festgesetzt worden. Die vorläufige Verwaltung ist bereits mit Beschluss vom 09.08.2022 angeordnet worden. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

29.01.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren der Lift Service - Aufzugtechnik UG (haftungsbeschränkt), Siegfriedstraße 339c, 64646 Heppenheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 195414 B), vertr. d.: Beate Erika Keil, Darmstädter Straße 22a, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), wurde mit Beschluss vom 28.12.2023 das schriftliche Prüfungsverfahren für nachträgliche Forderungsanmeldungen gemäß § 177 InsO angeordnet. Mit Schreiben vom 25.01.2024 beantragte der Schuldnervertreter die Widerspruchsfrist bis zum 15.02.2024 zu verlängern. Es ergeht folgender B e s c h l u s s Der schriftliche Prüfungstermin wird auf den 15.02.2024 vertagt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 15.02.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Erg...

Originalbekanntmachung

03.07.2024

9 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lift Service - Aufzugtechnik UG (haftungsbeschränkt), Siegfriedstraße 339c, 64646 Heppenheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 195414 B), vertr. d.: Beate Erika Keil, Darmstädter Straße 22a, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.08.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird di...

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