Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LIGNUM Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 152110
EUID
DEF1103R.HRB152110
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 1849/16
Phase
Schlusstermin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIGNUM Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis und Peter Nobis, wird vom Amtsgericht Charlottenburg (Handelsregister HRB 152110) behandelt. Am 27.04.2026 hat das Gericht beschlossen, dass für festgestellte Forderungen in Höhe von 156.659.820,29 EUR ein Betrag von 779.348,19 EUR zur Verteilung bereitsteht. Am selben Tag wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 08.06.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Am 08.05.2026 wurde eine Berichtigung der Veröffentlichung vom 27.04.2026 bekanntgegeben. Dabei wurden die Forderungen auf 156.613.460,29 Euro korrigiert, während die Verteilungsmasse bei 779.348,19 Euro verbleibt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LIGNUM Holding GmbH,
Paulinenstraße 8, 12205 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis und Peter Nobis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152110
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.04.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 156.659.820,29 EUR steht ein Betrag von 779.348,19 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.04.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
36l IN 1849/16
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LIGNUM Holding GmbH,
Paulinenstraße 8, 12205 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis und Peter Nobis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152110
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.04.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen k...
36l IN 1849/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LIGNUM Holding GmbH,
Paulinenstraße 8, 12205 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis und Peter Nobis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152110
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.04.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.04.2026
Originalbekanntmachung
08.05.2026
36l IN 1849/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LIGNUM Holding GmbH, Paulinenstraße 8, 12205 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis, geboren am 27.01.1945, derzeit: s. Pet kladency 7119, ul. Kiril i Metodij Nr. 4, Bulgarien und Peter Nobis, geboren am 20.06.1976, Etage 1, Kurfürstenstraße 21, 10785 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152110
- Schuldnerin -
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|wird die Veröffentlichung vom 27.04.2026 wie folgt berichtigt: Verfügbar sind 779.348,19 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 156.613.460,29 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2026
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