Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 266219

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Insolvenzprofil

LPM System Construction GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 266219
EUID
DEF1103R.HRB266219

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3613 IN 5725/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Hartmut Schweigart
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LPM System Construction GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht ergangen ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wobei die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartmut Schweigart bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

3613 IN 5725/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. LPM System Construction GmbH, Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Alexander Nowak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 266219 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.03.2026 um 11:15 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herrn Rechtsanwalt Hartmut Schweigart Berliner Straße 117, 10713 Berlin bestellt. 3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten)...

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