Schlussverteilung Berlin HRB 95251

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Insolvenzprofil

LRT Kurierdienst GmbH

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 95251
EUID
DEF1103R.HRB95251

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 2245/20
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Lars Richter

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LRT Kurierdienst GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht einen Beschluss zur Genehmigung der Abschlagsverteilung erlassen. Der für die Verteilung verfügbare Massebestand beträgt 93.855,19 EUR. Die gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 469.275,96 EUR. Das Verteilungsverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Erinnerung als Rechtsbehelf zu, die binnen zwei Wochen eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses.

Originalbekanntmachung

18.06.2024

36l IN 2245/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LRT Kurierdienst GmbH, Köpenicker Straße 16, 10997 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 95251 B - Schuldnerin - | Beschluss: Die Abschlagsverteilung wird genehmigt. Der für die Verteilung verfügbare Massebestand beträgt 93.855,19 EUR. Die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen betragen 469.275,96 EUR. Das Verteilungsverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach...

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