Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Luna media International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 223203
EUID
DEF1103R.HRB223203
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 1931/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Philipp Stenzel
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luna media International GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Philipp Stenzel, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 23.12.2025 im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben die Gelegenheit, bis zum 27.01.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht widersprochene Forderungen als festgestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 08.05.2026 beschlossen, den Einstellungstermin nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung, der Einhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie den Vergütungsantrag sind bis einschließlich 29.05.2026 beim Insolvenzgericht vorzulegen. Es sind 7.226,32 € Verteilungsmasse verfügbar, wobei 3.054,97 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung binnen zwei Wochen statt.
Originalbekanntmachung
29.12.2025
36l IN 1931/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luna media International GmbH,
Auf der Heide 21, 53842 Spich,
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Stenzel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223203
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charl...
36l IN 1931/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luna media International GmbH,
Auf der Heide 21, 53842 Spich,
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Stenzel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223203
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.12.2025
Originalbekanntmachung
11.05.2026
36l IN 1931/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luna media International GmbH,
Auf der Heide 21, 53842 Spich,
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Stenzel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223203
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.05.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2025
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2025
schriftlich bei dem Insolv...
36l IN 1931/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luna media International GmbH,
Auf der Heide 21, 53842 Spich,
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Stenzel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 223203
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.05.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2025
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.10.2025
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 7.226,32 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 3.054,97 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2026
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