Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 145298

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Insolvenzprofil

Mate Dach und Fassaden GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 145298
EUID
DEF1103R.HRB145298

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 6519/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Robert Pytel
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mate Dach und Fassade GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Robert Pytel, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Berechnung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale erfolgte gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

24.02.2026

36m IN 6519/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mate Dach und Fassade GmbH, c/o Wolter, Naugarder Straße 15, 10409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Wolter Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 145298 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Pytel, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt ...

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