Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 220511

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Maxibaut UG (haftungsbeschränkt)

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 220511
EUID
DEF1103R.HRB220511

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 4518/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Thomas Kühn
Adresse
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maxibaut UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Kühn festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.12.2024 unter Berücksichtigung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung zur Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.06.2025

36m IN 4518/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Maxibaut UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 50, 13055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Blerim Muci Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 220511 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Kühn, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag d...

Originalbekanntmachung

11.07.2025

36m IN 4518/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Maxibaut UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 50, 13055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Blerim Muci Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 220511 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Kühn, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36m IN 4518/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Maxibaut UG ( haftungsbeschränkt), Hauptstraße 50, 13055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Blerim Muci, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 220511 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, §...

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