Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBE Märkische Bau- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 131111
EUID
DEF1103R.HRB131111
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 474/13
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBE Märkische Bau- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH ist wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt worden. Die Einstellung wird mit der Rechtskraft des Beschlusses wirksam. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus oder, falls der Antrag vor dem 01.03.2012 gestellt wurde, auch beim Landgericht Cottbus einzulegen.
Originalbekanntmachung
29.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBE Märkische Bau- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg HR B 131111), Röntgenstraße 20, 15745 Wildau wird das Insolvenzverfahren wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt (§ 212 InsO). Die Einstellung wird wirksam mit der Rechtskraft dieses Beschlusses.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBE Märkische Bau- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg HR B 131111), Röntgenstraße 20, 15745 Wildau wird das Insolvenzverfahren wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt (§ 212 InsO). Die Einstellung wird wirksam mit der Rechtskraft dieses Beschlusses.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, den 27. April 2026
Az.: 63 IN 474/13
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