Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 200500

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Insolvenzprofil

MediCar Berlin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 200500
EUID
DEF1103R.HRB200500

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3613 IN 3289/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18.05.2026 über den Antrag der MediCar Berlin GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, wurde bestellt. Ihr obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Es wird ein Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin ausgesprochen; Drittschuldner sind aufgefordert, Leistungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

3613 IN 3289/26 | In dem Verfahren über den Antrag MediCar Berlin GmbH, Wohlrabedamm 16, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Darius Danny Wuttke Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200500 B - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.05.2026 um 14:17 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des sch...

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