Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 181214

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Insolvenzprofil

mkm eConsulting GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 181214
EUID
DEF1103R.HRB181214

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 4403/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mkm eConsulting GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Micha Treptow, wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg geführt. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen beantragt, wobei Zuschläge in Höhe von 20 % aufgrund eines obstruktiven Schuldnerverhaltens geltend gemacht wurden. Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen ab der ersten Veröffentlichung am 06.03.2026 Einwendungen einzureichen. Das Gericht hat am 02.05.2026 beschlossen, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß den §§ 10, 11 und 8 InsVV sowie die geltend gemachten Zuschläge festzusetzen. Gegen diese Entscheidung können Rechtsbehelfe wie die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

04.08.2025

3604 IN 4403/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. mkm eConsulting GmbH, Landsberger Straße 248 Gebäude R, 12623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Treptow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181214 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.08.2025 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 01.08.2025 um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Justus Schneidewind Bäkestraße 7, 12207 Berlin bestellt. Verf...

Originalbekanntmachung

12.03.2026

3604 IN 4403/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. mkm eConsulting GmbH, Landsberger Straße 248 Gebäude R, 12623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Treptow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181214 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 20 % (obstruktiver Schuldner) beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.03.2026

Originalbekanntmachung

18.05.2026

3604 IN 4403/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. mkm eConsulting GmbH, Landsberger Straße 248 Gebäude R, 12623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Micha Treptow, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 181214 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.05.2026 beschlossen: Die Vergütung gemäß §§ 10,11, 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt ( §§ 63ff InsO). Es wurden die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstan...

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