Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MohrModels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 237700
EUID
DEF1103R.HRB237700
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 2970/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Jan Wegener
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MohrModels GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jan Wegener, wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 2970/23 geführt. Am 20.03.2024 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer über 1.000,00 EUR zur Abgeltung streitiger Haftungsansprüche gem. § 15b InsO in Höhe von 25.559,69 EUR bestimmt. Dieser Termin ist für den 19.04.2024 um 10:15 Uhr anberaumt. Später, am 26.03.2026, ist das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
21.03.2024
36m IN 2970/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.03.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer über 1.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gem. § 15b InsO in Höhe von 25.559,69 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
wird bestimmt auf
Freitag, 19.04.2024, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlotten...
36m IN 2970/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.03.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer über 1.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gem. § 15b InsO in Höhe von 25.559,69 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
wird bestimmt auf
Freitag, 19.04.2024, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.03.2024
Originalbekanntmachung
29.08.2025
36m IN 2970/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.08.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag des Verwalters, das Verfahren gem. § 211 InsO einzustellen
wird bestimmt auf
Freitag, 17.10.2025, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkei...
36m IN 2970/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.08.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag des Verwalters, das Verfahren gem. § 211 InsO einzustellen
wird bestimmt auf
Freitag, 17.10.2025, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 47431,96 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 73975,6 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2025
Originalbekanntmachung
27.03.2026
36m IN 2970/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 237700
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewir...
36m IN 2970/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 237700
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.