Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 237700

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MohrModels GmbH

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 237700
EUID
DEF1103R.HRB237700

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 2970/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Jan Wegener

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MohrModels GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jan Wegener, wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 2970/23 geführt. Am 20.03.2024 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer über 1.000,00 EUR zur Abgeltung streitiger Haftungsansprüche gem. § 15b InsO in Höhe von 25.559,69 EUR bestimmt. Dieser Termin ist für den 19.04.2024 um 10:15 Uhr anberaumt. Später, am 26.03.2026, ist das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

21.03.2024

36m IN 2970/23 Terminsbestimmung | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.03.2024 beschlossen: Terminsbestimmung: - Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer über 1.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gem. § 15b InsO in Höhe von 25.559,69 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird bestimmt auf Freitag, 19.04.2024, 10:15 Uhr Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Charlotten...

Originalbekanntmachung

29.08.2025

36m IN 2970/23 Terminsbestimmung | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wegener Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237700 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.08.2025 beschlossen: Terminsbestimmung: Termin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag des Verwalters, das Verfahren gem. § 211 InsO einzustellen wird bestimmt auf Freitag, 17.10.2025, 10:15 Uhr Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. Die Masseverbindlichkei...

Originalbekanntmachung

27.03.2026

36m IN 2970/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MohrModels GmbH, Malzfabrik Halle F, Bessemerstraße 2-14, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 237700 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewir...

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