Insolvenzplanverfahren Berlin HRB 194984

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Insolvenzprofil

MOS Facilitymanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 194984
EUID
DEF1103R.HRB194984

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 2076/24
Phase
Insolvenzplanverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Daniel Fechner

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOS Facilitymanagement GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Fechner, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Gericht hat am 13.03.2026 beschlossen, einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Daniel Fechner anzusetzen. Dieser Termin ist für den 27.03.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg vorgesehen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Einzelheiten zur Tagesordnung können den Beteiligten der Gerichtsakte entnommen werden.

Originalbekanntmachung

16.03.2026

36m IN 2076/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MOS Facilitymanagement GmbH, Egelpfuhlstraße 40a, 13581 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Fechner Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 194984 Geschäftszweig: Ausführung von Hochbauarbeiten sowie von Sicherheitsdienstleistungen einschließlich Überwachungen - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.03.2026 beschlossen: Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Daniel Fechner wird bestimmt auf Freitag, 27.03.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Einzelheiten zur Tagesordnung können von den Beteiligten der Gerichtsakte entnommen we...

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