Antragsverfahren Berlin HRB 88392

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Insolvenzprofil

Müpfig Service GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 88392
EUID
DEF1103R.HRB88392

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 5979/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat über den Antrag der Müpfig Service GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf sicherem Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

22.01.2026

3609 IN 5979/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Müpfig Service GmbH, Eisenacher Straße 46, 10823 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Henning Alpermann Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 88392 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungen, insbesondere Buchführung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.i...

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