Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 182657

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Insolvenzprofil

Natulis Triftstrasse GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 182657
EUID
DEF1103R.HRB182657

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 1257/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25.03.2026 über den Antrag der Natulis Triftstrasse GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Der vorläufige Verwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, wurde jedoch ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Zahlungen durch Drittschuldner an die Schuldnerin sind untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Verwalter zu erbringen. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und Auskünfte zu erteilen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.03.2026

3609 IN 1257/26 In dem Verfahren über den Antrag Natulis Triftstrasse GmbH, Reichenberger Straße 154 B, 10999 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer James Guerin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182657 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.03.2026 um 12:20 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des...

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