Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 192360

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Insolvenzprofil

neurocat GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 192360
EUID
DEF1103R.HRB192360

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 4075/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18.06.2024 über den Antrag der neurocat GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beschlossen. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.06.2024

36n IN 4075/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. neurocat GmbH, Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Florens Fabian Greßner Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192360 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.06.2024 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.06.2024 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen...

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