Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NeXR Technologies SE
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 158018
EUID
DEF1103R.HRB158018
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 3009/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Alexander Klos
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeXR Technologies SE ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.12.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs durchzuführen. Gegenstand des Vergleichs ist die Abgeltung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin durch eine einmalige Zahlung von 25.000,00 EUR. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
23.12.2025
36n IN 3009/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NeXR Technologies SE, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, vertreten durch die Vertreter Alexander Klos und Markus Peuler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 158018
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.12.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs im Rechtsstreit mit der Hauptaktionärin zur Abgeltung sämtlicher, gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin, durch einmalige Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 25.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich b...
36n IN 3009/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NeXR Technologies SE, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, vertreten durch die Vertreter Alexander Klos und Markus Peuler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 158018
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.12.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs im Rechtsstreit mit der Hauptaktionärin zur Abgeltung sämtlicher, gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin, durch einmalige Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 25.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.12.2025
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