Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 158018

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Insolvenzprofil

NeXR Technologies SE

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
SE
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 158018
EUID
DEF1103R.HRB158018

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 3009/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Alexander Klos

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeXR Technologies SE ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.12.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs durchzuführen. Gegenstand des Vergleichs ist die Abgeltung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin durch eine einmalige Zahlung von 25.000,00 EUR. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.

Originalbekanntmachung

23.12.2025

36n IN 3009/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NeXR Technologies SE, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, vertreten durch die Vertreter Alexander Klos und Markus Peuler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 158018 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.12.2025 beschlossen: Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs im Rechtsstreit mit der Hauptaktionärin zur Abgeltung sämtlicher, gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin, durch einmalige Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 25.000,00 EUR das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich b...

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