Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NMH Noble Metal House GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 101508
EUID
DEF1103R.HRB101508
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 4656/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Wolfgang Weber
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NMH Noble Metal House GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 13.03.2026 die Regelvergütung sowie Zuschläge für die Betriebsfortführung beantragt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02.04.2026 beschlossen, den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 14.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 4.510.982,54 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 474.540,45 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
14.04.2026
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 13.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für die Betriebsfortführung mit Wechsel zur Abwicklung und dazugehöriges Personalmanagement beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolve...
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 13.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für die Betriebsfortführung mit Wechsel zur Abwicklung und dazugehöriges Personalmanagement beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
14.04.2026
36n IN 4656/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 13.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für die Betriebsfortführung mit Wechsel zur Abwicklung und dazugehöriges Personalmanagement beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werd...
36n IN 4656/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 13.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für die Betriebsfortführung mit Wechsel zur Abwicklung und dazugehöriges Personalmanagement beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
14.04.2026
36n IN 4656/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.04.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin...
36n IN 4656/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.04.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 4.510.982,54 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 474.540,45 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
14.04.2026
36n IN 4656/14
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NMH Noble Metal House GmbH,
Kurfürstendamm 215, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 101508
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.04.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.510.982,54 EUR steht ein Betrag von 474.540,45 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
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