Vorläufiges Insolvenzverfahren Mecklenburg-Vorpommern HRB 132280

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Insolvenzprofil

NOA Naturoel Anklam AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 132280
EUID
DEF1103R.HRB132280

Insolvenzgericht

Gericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 575/16
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Torsten Peters

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOA Naturoel Anklam AG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung Gegenstand dieses Beschlusses ist. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.02.2024

701 IN 575/16 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NOA Naturoel Anklam AG, Am Hafen 1, 17389 Anklam, vertreten durch den Vorstand Torsten Peters Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 132280 - Schuldnerin - Beschluss: Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 19.02.2024 verwiesen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Recht...

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