Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 249725

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Insolvenzprofil

NORIK GmbH i.L.

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 249725
EUID
DEF1103R.HRB249725

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 10183/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Erik Russo
Adresse
Am Sudhaus 1, 12053 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NORIK GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Erik Russo, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen.

Originalbekanntmachung

15.12.2025

3611 IN 10183/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. NORIK GmbH i.L., ehemals geschäftsansässig c/o Erik Russo, Am Sudhaus 1, 12053 Berlin, vertreten durch den Liquidator Erik Russo Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 249725 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Onlinehandel auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)...

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