Restschuldbefreiung erteilt Berlin HRB 125225

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Insolvenzprofil

Ntow, Emmanuel

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 125225
EUID
DEF1103R.HRB125225

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 6529/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Emmanuel Ntow ist am 23.10.2019 eröffnet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 04.02.2026 beschlossen, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu erteilen. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung gegen den Schuldner hatten, einschließlich solcher, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

24.07.2025

36m IN 1212/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Merula Projektentwicklungs-, Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Lübarser Str. 2a, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Mörgel-Hahn Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 125225 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 06.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgeste...

Originalbekanntmachung

02.04.2026

36n IN 6529/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Emmanuel Ntow, geboren am 08.08.1976, Etage 1 links, Liesenstraße 13, 13355 Berlin - Schuldner - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.02.2026 beschlossen: Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustel...

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