Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 249786

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Insolvenzprofil

Nyusekai GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 249786
EUID
DEF1103R.HRB249786

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3605 IN 2864/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28.04.2026 über den Antrag der Nyusekai GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die Schuldnerin darf über Gegenstände des Vermögens, Bankkonten und Außenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den Verwalter über. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

3605 IN 2864/26 | In dem Verfahren über den Antrag Nyusekai GmbH, Weitlingstraße 46, 10317 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Quang Khai Tran und Van Le Phuc Michael Vo Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 249786 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.04.2026 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Björn-Till Till Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des s...

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