Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 243653

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Insolvenzprofil

Olympia Security GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 243653
EUID
DEF1103R.HRB243653

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 8331/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olympia Security GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Shtaynbakh, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Zuvor erging ein Beschluss vom 10.04.2025, gegen den sofortige Beschwerde eingelegt wurde. Das Gericht hat diese Beschwerde geprüft und den ursprünglichen Beschluss aufgehoben. Aufgrund mangels Masse wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

25.03.2026

36o IN 8331/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Olympia Security GmbH, ehemals geschäftsansässig: Stollberger Straße 53, 12627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Shtaynbakh Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 243653 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss vom 10.04.2025 aufgehoben. 2.Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntm...

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