Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 215652

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Insolvenzprofil

Oshione GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 215652
EUID
DEF1103R.HRB215652

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 1006/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15.05.2026 im Verfahren über das Vermögen der Oshione GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zur Sicherung des Vermögens wurde die Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin ist nicht mehr berechtigt, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

3604 IN 1006/26 In dem Verfahren über das Vermögen d. Oshione GmbH, Katzbachstraße 25, 10965 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aureen Oshione Aipoh Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 215652 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.05.2026 beschlossen: Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.05.2026 um 11:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldne...

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