Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 153870

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Insolvenzprofil

Parabel NeXT GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 153870
EUID
DEF1103R.HRB153870

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 3967/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Jürgen Will

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parabel NeXT GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Will, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütungsanträge für die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie für die Insolvenzverwaltung eingereicht. Für die vorläufige Verwaltung wird eine Regelvergütung auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 3.587.781,16 EUR sowie ein Zuschlag von 15,00 % für die Betriebsfortführung geltend gemacht. Für die Insolvenzverwaltung wird eine Regelvergütung auf Basis von 3.472.649,75 EUR gefordert, wobei Zuschläge von insgesamt 175,00 % (85 % für Betriebsfortführung, 100 % für Insolvenzplanerstellung) abzüglich eines Abschlags von 10,00 % beantragt werden. Die Beteiligten haben jeweils Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen erhalten. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Verwaltung und Vergütungsregelung.

Originalbekanntmachung

13.05.2026

36p IN 3967/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Parabel NeXT GmbH, Holzhauser Straße 177, 13509 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Will Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153870 - Schuldnerin - | Der vorläufige Insolvenzverwalter macht mit Vergütungsantrag vom 16.03.2026 für die vorläufige Insolvenzverwaltung geltend: die Regelvergütung gem. §§ 2, 11 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 3.587.781,16 EUR, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %. Es werden keine Absonderungsrechte gemäß. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV aufgrund erheblicher Befassung in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Ferner wird ein Zuschlag i.H.v. 15,00 % für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren geltend gemacht. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen. _________________________________________________________________...

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